DIE NEUE SIA-NORM 271: DAS MÜSSEN SIE JETZT WISSEN

DIE NEUE SIA-NORM 271: DAS MÜSSEN SIE JETZT WISSEN

Bei der Revision der Norm SIA 271 geht es um verschiedene Anpassungen im Bereich Abdichtungen von Hochbauten. Für VEKA Partner ist vor allem der Punkt «Fenster- und Türrahmen bei Schwellen unter 60 mm unverrottbar» wichtig.

DAS MÜSSEN SIE JETZT WISSEN

Die Norm SIA 271 Abdichtungen von Hochbauten ist in der Revision, die Vernehmlassung wurde per 2. Dezember 2019 geschlossen. Ziel und Zweck der Revision ist es unter anderem, die notwendigen baulichen Massnahmen zu integrieren, welche sich durch die gesetz­liche und normative vorgeschriebene Barrierefreiheit ergeben haben. Damit es in der Konsequenz nicht zu unliebsamen Schadenfällen bei Fenstern und Aussentüren kommt, ist es für die Fensterbaubranche wichtig, sich an die Vorgaben zu halten, sich mit dem ent­sprechenden Wissen zu versorgen und sich rechtzeitig vorzubereiten. Doch welches sind die neuralgischen Punkte, die es zu beachten gilt? Josef Knill, Geschäftsführer von fensterinform.ch und ehemaliger Präsident des Schweizerischen Fachverbands Fenster und Fassaden FFF erläutert die Eckpfeiler der neuesten Revision.

«DIE AUSEINANDERSETZUNG MIT DEM THEMA IST EIN MUSS.»

Fachleute rechnen damit, dass die geänderte SIA-Norm 271 per Ende 2020/Anfang 2021 in Kraft tritt. Danach hofft man auf eine Übergangszeit, die es Planern, Systemlieferanten, Verarbeitern und Verbrauchern erlaubt, sich den veränderten Gegebenheiten anzupassen respektive die notwendigen Umstellungen vorzunehmen. Auf jeden Fall ist es gut, sich jetzt schlau zu machen, zu wissen, was Sache ist und sich darauf frühzeitig vorzubereiten.

Tür

«DIE HERAUSFORDERUNG HAT IHREN URSPRUNG OFTMALS IN DER PLANUNG.»

Kommt es zum Schadenfall, dann liegt es häufig daran, dass die Vorgaben normativ nicht richtig umgesetzt wurden. Weiter ist die Koordination der Gewerkschnittstellen zwischen Planer, Fensterhersteller, Flachdach­abdichter und nicht zuletzt mit dem Storenbauer von zentraler Bedeutung und mitverantwortlich. Unliebsame Kosten oder Verzögerungen in der Bauphase lassen sich mit einer optimal geplanten Lösung, welche die technisch anspruchsvollen Details berücksichtigt, sowie einem Witterungsschutz verhindern.

«DIE AUSNAHME IST DIE REGEL: < ALS 60 MM ANSCHLUSSHÖHE.»

Die Anschlusshöhen kleiner als 60 mm entsprechen nicht dem normativen Standard, sondern der Ausnahmeregelung. Hier gilt zukünftig:

  • Als Rahmenverbreiterung sind zwingend unverrottbare Materialien einzusetzen.
  • Im Leibungsbereich ist der dichte Anschluss mindestens 120 mm über die Nutzschicht zu führen.
  • Entwässerungsöffnungen von Fenstern müssen oberhalb der Anschlusshöhe zu liegen kommen.
  • Oberkante des Anschlusses = Oberkante des sog. Freibords. Die Oberkante des Anschlusses muss min­destens 25 mm über der Druckhöhe des Notüberlaufs bzw. über der Stauhöhe der Regenwassereinläufe liegen.
  • Horizontal benötigt der Abdichter mindestens 50 mm artenreines Material und ohne Materialunterbruch für die Ausbildung eines normkonformen Flüssigkunststoffanschlusses. Vertikal, über Oberkante Freibord im Leibungsbereich werden 35 mm benötigt.
  • Die Konstruktion des Fensterherstellers muss langfristig hinterlaufsicher sein.

«OFFENER BELAG VS. GESCHLOSSENER BELAG.»

Die Art des Nutzbelags beeinflusst, ob und wie viel die Oberkante des Anschlusses über die Nutzschicht reichen muss, ob eine Notentwässerungsrinne benötigt wird und ob das untere Fries des Fensterrahmens aus unverrottbarem Material bestehen muss oder nicht.

«GEFAHRENPUNKT AUFSTEIGENDE FEUCHTIGKEIT DURCH BAUFEUCHTIGKEIT.»

Vor allem bei Neubauten ist aufgrund von Restfeuchte im Beton mit sogenannter aufsteigender Feuchtigkeit zu rechnen. Damit das Fenster durch diese Feuchtigkeit nicht Schaden nimmt, sind zwei Dinge notwendig:

1. Es muss eine «Sperre» gegen aufsteigende Feuchtigkeit unter dem Fenster vorhanden sein (z. B. aus Bitumen)

2. Die Rahmenverbreiterung muss bei Flachdachsitua­tionen und einer Anschlusshöhe von < 60 mm über Nutschicht generell aus unverrottbarem Material bestehen.

Josef Knill empfiehlt in diesem Zusammenhang: «Es ist generell empfehlenswert, dass die Monteure oder Montageleiter die Feuchtigkeit der Fensterrahmen messen, protokollieren und sich dies von der Bauleitung gegenzeichnen lassen.» Mit dieser Massnahme kann
der Unternehmer die Bauleitung, Planer und Bauherrschaft aktiv im Qualitätsprozess unterstützen.

«QUALITATIV EINWANDFREIE MONTAGE IST EIN MUSS.»

Im Kontext der SIA 271 ist Folgendes besonders zu beachten:

  • Bei Zusammenbauten von Rahmenelementen (fix oder variabel) müssen mindestens 35 mm vertikale Anschlussfläche auf jedem Rahmen vorhanden sein. Die Flüssigkunststoffabdichtung muss auf dem Blendrahmen 120 mm über OK-Nutzschicht geführt werden können.
  • Potenziell hinterläufige Fugen wie Aufnahmenuten für beispielsweise Wetterschenkel sind durch den Fensterlieferanten mit einem Dichtstoff, der mit dem Flüssigkunststoff verträg­lich ist, langfristig zu verschliessen. Idealerweise wird das Produkt mit dem Abdichter abgestimmt.
  • Korrekte Planung und Ausführung der Dilatationsbereiche: Der Abdichter muss auf dilatierende Zusammenbauten aufmerksam gemacht werden, damit er diese Bereiche korrekt «entkoppeln» kann.
  • Äussere Montagewinkel, Flacheisen oder Befestigungen von Beschattungen dürfen im Leibungs­bereich nicht in den Bereich des Flüssigkunststoffanschlusses fallen. Erster Befestigungspunkt liegt 120 mm über OK-Nutzschicht.
  • Bei begehbaren Schwellen sowie bei Hebeschiebe­türen darf der vom Systemgeber vorgegebene maximale Schiftungsabstand nicht überschritten werden.
  • Die untere Fuge zwischen Baukörper und Fensterrahmen/Rahmenverbreiterung darf 30 mm Fugenbreite nicht überschreiten. Ansonsten ist ein normkonformer Abdichtungsschluss nicht möglich.
JOSEF KNILL, FENSTERINFORM.CH
Am VEKA Fachtag 2020 brachte Gastreferent Josef Knill, fensterinform.ch, die Schweizer VEKA Partner auf den neuesten Stand der SIA-Norm 271.
Josef Knill